Nicht jedes Projekt wird von der Aktion 100 000 und Ulmer helft finanziell unterstützt. Karl Bacherle erklärt warum.
Jahr für Jahr stapeln sich die Spendenanträge im Posteingang der Aktion 100 000 und Ulmer helft. Aber: Nicht jedes Projekt, dessen Initiatoren einen Spendenantrag an die Aktion 100 000 gestellt haben, kann auch berücksichtigt werden.
Vereins-Statuten einhalten
Wenn zum Beispiel ein Gesangverein Geld dafür haben möchte, dass er ein Probewochenende für einen Auftritt mitfinanziert, geht er leer aus. „Wir sind eine Benefizaktion, die sozial-karitativ und mildtätig wirkt“, betont Karl Bacherle, Leiter der Aktion 100 000 und Ulmer helft. So stehe es auch in den Statuten des eingetragenen Vereins Aktion 100 000 und Ulmer helft. „An die müssen wir uns verbindlich halten“, stellt Bacherle klar. Deshalb hat er eine ganze Reihe von Absagen auf den Weg gebracht. Nicht sozial-karitativ und schon gar nicht mildtätig sei das Anlegen eines Sandspielplatzes für ein Schulgelände oder ein Ballnetz für eine Kindertagesstätte.
Ein weiteres Kriterium für eine Absage sei, wenn das Projekt außerhalb von Ulm, Neu-Ulm, dem Landkreis Neu-Ulm oder dem Alb-Donau-Kreis umgesetzt werden soll. „Wir dürfen ausschließlich Projekte in der Region unterstützen“, unterstreicht Bacherle die Linie der Aktion 100 000 und Ulmer helft, die er während insgesamt 53. Spendenrunden begleitet hat.
Jährlich werden von um die 80 sozialen Einrichtungen insgesamt etwa 100 Projektanträge bei der regionalen Benefiz-Initiative von SÜDWEST PRESSE und Stadt Ulm eingereicht. „Und wir können immer nur eine Handvoll nicht bedienen“, weiß Aktionsleiter Karl Bacherle. Und: „Wenn man mit den Leuten spricht oder mit ihnen telefoniert und die Gründe für die Nichtberücksichtigung offen legt, stößt man meistens auf Verständnis“.