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& soziale Einrichtungen/Initiativen
Für Hilfesuchende & soziale Einrichtungen/Initiativen
Für Hilfesuchende
> Weihnachtsfreude der Aktion 100 000
Mit der „Weihnachtsfreude“ der Aktion 100 000 soll bedürftigen Mitmenschen durch Spenden aus der Nachbarschaft eine kleine Freude zu Weihnachten ermöglicht werden.
Die Formulare sind ab Montag, 20.10.2025 zum Download auf dieser Seite sowie bei der SÜDWEST PRESSE in Ulm und Ehingen erhältlich. Monatliche Einkünfte und Belastungen müssen notiert und Leistungs- und Bewilligungsbescheide in Kopie beigefügt werden, um eine Bedürftigkeit nachzuweisen. Besondere Notlagen können notiert werden. Die Antragssteller müssen ihren festen Wohnsitz in Ulm, Neu-Ulm, dem Alb-Donau-Kreis oder dem Landkreis Neu-Ulm haben. Alle Angaben werden von den zuständigen sozialen Ämtern und Jobcentern auf Bedürftigkeit und Richtigkeit der Angaben überprüft. Pro Bedarfsgemeinschaft kann nur ein Formular eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf Spendengelder.
Die Anfrageformulare müssen bis Freitag, 14.11.2025 per E-Mail oder Briefumschlag eingereicht sein. Anfragen, die außerhalb des genannten Zeitraums abgegeben werden, können leider nicht berücksichtigt werden.
> Individuelle Einzelfallhilfe
Manchmal schlägt das Schicksal besonders hart zu und Betroffene schaffen es nicht aus eigenen Kräften damit fertig zu werden. Sie befinden sich unverschuldet in einer akuten Notlage und haben finanzielle oder anderweitige Unterstützung nötig? Scheuen Sie sich nicht, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wenden Sie sich zuerst an eine soziale Beratungsstelle, um Ihre Situation zu besprechen. Sollten alle staatlichen Hilfsmöglichkeiten ausgeschöpft sein, kann die Beratungsstelle Kontakt zur Aktion 100 000 und Ulmer helft aufnehmen.
Für soziale Einrichtungen/Initiativen
Auch soziale Einrichtungen und Initiativen können jährlich zum Jahresende einen Förderantrag für sozial-karitative Projekte bei der Aktion 100 000 und Ulmer helft einreichen. Die Antragssteller müssen Ihre Wirkungsstätte in Ulm, Neu-Ulm oder den Landkreisen Neu-Ulm und Alb-Donau haben sowie einen mildtätigen Zweck verfolgen. Eine ausführliche Projektbeschreibung ist für die Beurteilung zwingend notwendig.
Die Anträge für das Jahr 2025/2026 können hier ab Montag, 13.10.2025 aufgerufen werden. Letzter Abgabetermin für Projektanträge ist Freitag, 05.12.2025.
Über die Vergabe wird im Vereinsgremium am Jahresanfang entschieden, die Ausschüttung erfolgt im Februar. Sie erhalten im Vorfeld eine Nachricht, ob Ihr Antrag eine Förderung erhält oder abgelehnt wurde.
Antragsformulare





